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Datum: 08.10.2026
Aktenzeichen: 26 Ca 114/26
1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger als Arbeitsentgelt für den Monat Juli 2025
einen Betrag in Höhe von 2.222,09 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5
Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 01.08.2025 zu
bezahlen.
2. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger als Arbeitsentgelt für den Monat August
2025 einen Betrag in Höhe von 2.222,09 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5
Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 01.09.2025 zu
bezahlen.
3. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger als Arbeitsentgelt für den Monat September
2025 einen Betrag in Höhe von 2.222,09 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5
Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 01.10.2025 zu
bezahlen.
4. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger als Arbeitsentgelt für den Monat Oktober
2025 einen Betrag in Höhe von 2.222,09 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5
Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 01.11.2025 zu
bezahlen.
5. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger als Arbeitsentgelt für den Monat November
2025 einen Betrag in Höhe von 2.222,09 Euro brutto abzüglich 556,00 Euro netto nebst
Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit
dem 01.12.2025 zu bezahlen.
6. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
7. Die Widerklage wird abgewiesen.
8. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
9. Der Streitwert wird auf 39.943,97 Euro festgesetzt.
10. Die Berufung wird, soweit sie nicht bereits kraft Gesetzes zulässig ist, nicht gesondert
zugelassen.