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Datum: 06.10.2026

Aktenzeichen: 27 Ca 249/25

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 2.250,00 brutto (Bonus 2024) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.04.2025 zu zahlen. 

2 Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 

3. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerseite zu 76 %, der Beklagtenseite zu 24 % auferlegt. 

4. Der Streitwert für dieses Urteil wird festgesetzt auf EUR 9.250,00.