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Datum: 06.10.2026
Aktenzeichen: 27 Ca 249/25
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 2.250,00 brutto (Bonus 2024) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.04.2025 zu zahlen.
2 Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerseite zu 76 %, der Beklagtenseite zu 24 % auferlegt.
4. Der Streitwert für dieses Urteil wird festgesetzt auf EUR 9.250,00.