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Ehrenamtliche Anleitung von Gruppen und Einzelbetreuung von Gefangenen
Die Justizvollzugsanstalten in Baden - Württemberg legen großen Wert darauf, die Öffentlichkeit an ihrer Arbeit mit Gefangenen und der Erfüllung ihres gesellschaftlichen und gesetzlichen Auftrages zu beteiligen. So besteht auch in der Justizvollzugsanstalt Rottweil die Möglichkeit und der Wunsch, Bürger und Vereinigungen durch ehrenamtliche Anleitung von Gruppen oder die Betreuung einzelner Gefangener in die Vollzugsarbeit einzubinden. Auf diese Weise können die Betreuungspersonen ihre beruflichen Erfahrungen und besonderen persönlichen Fähigkeiten bei der Wiedereingliederung von straffällig gewordenen Menschen in sinnvoller Weise einsetzen.
In unserer Anstalt ist besonders in den Bereichen Freizeitgestaltung, Gefangenensport und "Soziales Training" ihre Mithilfe gefragt. In bestimmten Fällen ist aber auch die Betreuung einzelner Gefangener möglich und erwünscht, um deren persönliche Schwierigkeiten zu mildern oder zu lösen und die Gefangenen auf die Entlassung vorzubereiten.
Voraussetzungen
Sie sollten das 18. Lebensjahr (Betreuer: das 21. Lebensjahr) vollendet haben. Sie dürfen in den letzten 5 Jahren nicht zu Freiheits- oder Jugendstrafe verurteilt worden sein oder eine solche Strafe verbüßt haben. Sie dürfen nicht unter Bewährungs- oder Führungsaufsicht stehen und es darf kein Ermittlungs- oder Strafverfahren anhängig sein. Betreuer dürfen nicht in einer persönlichen Beziehung zu dem Gefangenen stehen, die zu einem Zeugnisverweigerungsrecht führen würde.
Die Entscheidung über die Zulassung zur ehrenamtlichen Tätigkeit trifft der Anstaltsleiter.
Zur Klärung weiterer Fragen stehen die Ansprechpartner gerne zur Verfügung.