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Zuständigkeit (Stand 01.10.2023)
Männer - geschlossener Vollzug -
Untersuchungshaft an Untersuchungsgefangenen, die keine jungen Untersuchungsgefangenen sind
Männer - geschlossener Vollzug -
Untersuchungshaft an Untersuchungsgefangenen, die keine jungen Untersuchungsgefangenen sind
Männer - geschlossener Vollzug -
Justizvollzugsanstalt Rottweil, ASt. Villingen-Schwenningen
Männer - geschlossener Vollzug -
Untersuchungshaft an Untersuchungsgefangenen, die keine jungen Untersuchungsgefangenen sind
Aus Verfahrensgründen und Gründen der Vollzugsorganisation kann in Einzelfällen von der vorgegebenen Zuständigkeitsregelung abgewichen werden.
Den vollständigen Vollstreckungsplan für das Land Baden-Württemberg finden Sie hier.
