- Für alle Gefangenen stehen Einzelbesuchsräume zur Verfügung.
- Der Besuch wird immer optisch und akustisch überwacht.
- Es kann immer nur ein Besuch im Voraus angemeldet werden.
- Der Besucherkreis ist nicht eingeschränkt.
- Es können maximal 3 Besucher, inklusive Kinder, gleichzeitig zum Besuch kommen.
- Es ist an den vorgesehenen Plätzen zu sitzen, bei Zuwiderhandlung ist mit einer Disziplinarmeldung zu rechnen.
Die Besuchszeiten in der Hauptanstalt Rottweil sind wie
folgt:
Dienstag
Vormittag: 09:30 - 10:00 Uhr // 10:15 - 10:45 Uhr // 11:00 - 11:30 Uhr
Nachmittag: 13:45 - 14:15 Uhr // 14:30 - 15:00 Uhr // 16:00 - 16:30 Uhr
Donnerstag
Vormittag: 09:30 - 10:00 Uhr // 10:15 - 10:45 Uhr // 11:00 - 11:30 Uhr
Nachmittag: 13:45 - 14:15 Uhr // 14:30 - 15:00 Uhr // 16:00 - 16:30 Uhr
Die Besuchszeiten in der Ast. Hechingen sind wie
folgt:
Dienstag
Vormittag: 08:15 - 08:45 Uhr // 09:00 - 09:30 Uhr // 10:30 - 11:00 Uhr // 11:15 - 11:45
Uhr
Nachmittag: 13:15 - 13:45 Uhr // 14:00 - 14:30 Uhr
Donnerstag
Vormittag: 08:15 - 08:45 Uhr // 09:00 - 09:30 Uhr // 09:45 - 10:15 Uhr // 10:30 - 11:00 Uhr //
11:15 - 11:45 Uhr
Nachmittag: 13:15 - 13:45 Uhr // 14:00 - 14:30 Uhr // 17:15 - 17:45 Uhr
Die Besuchszeiten in der Ast. Oberndorf sind wie
folgt:
Dienstag
Vormittag: Keine Besuchszeiten
Nachmittag: 13:30 - 14:00 Uhr // 14:15 - 14:45 Uhr // 15:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch
Vormittag: 10:15- 10:45 Uhr
Nachmittag: 13:30 - 14:00 Uhr // 14:15 - 14:45 Uhr // 15:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag
Vormittag: 10:15- 10:45 Uhr
Nachmittag: 13:30 - 14:00 Uhr // 14:15 - 14:45 Uhr // 15:00 - 15:30 Uhr
Die Besuchszeiten in der Ast. Villingen-Schwenningen sind wie
folgt:
Mittwoch
Vormittag: 09:00 - 09:30 Uhr // 09:45 - 10:15 Uhr // 10:30 - 11:00 Uhr
Nachmittag:13:15-13:45 Uhr // 14:00 - 14:30 Uhr // 16:15 - 16:45 Uhr
Donnerstag
Vormittag: 09:00 - 09:30 Uhr // 09:45 - 10:15 Uhr // 10:30 - 11:00 Uhr
Nachmittag:13:15-13:45 Uhr // 14:00 - 14:30 Uhr // 16:15 - 16:45 Uhr
Bei Notwendigkeit einer akustischen Überwachung müssen die Besucher im Vorfeld die Genehmigung bei Gericht beantragen sowie
eine Zweitschrift der Besuchsabteilung zukommen lassen.
Die Besuche werden im Einzelbesuchsraum im Beisein eines Bediensteten durchgeführt.
- Webex-Besuche finden zu den selben Zeiten wie die Besuche vor Ort statt.
- Für die Webex-Besuche muss ebenfalls die Genehmigung vom Gericht vorliegen.
- Webex-Besuche werden auch in Anwesenheit eines Bediensteten durchgeführt.
- Es kann immer nur ein Webex-Besuch im Voraus angemeldet werden.
- Es können maximal drei Besucher, inklusive Kinder, gleichzeitig am Webex-Besuch teilnehmen.
- Bei nicht zugelassenen Personen oder überzähligen Teilnehmern, wird der Webex-Besuch beendet.
Der Webex-Besuch wird telefonisch ausgemacht. Im Anschluss an das Telefonat bitte die erforderlichen Daten an die jeweilige E-Mail Adresse senden.
besuch5@jvarottweil.justiz.bwl.de für die JVA Rottweil
besuch6@jvarottweil.justiz.bwl.de für die JVA Hechingen
besuch7@jvarottweil.justiz.bwl.de für die JVA Oberndorf
besuch8@jvarottweil.justiz.bwl.de für JVA Villingen-Schwenningen
Beim Besuch dürfen außer Kleidung/Wäsche, sofern dem Gefangenen das Tragen von Privatkleidung gestattet ist, keine weiteren Gegenstände abgegeben werden.
Das Mitführen unerlaubter oder gefährlicher Gegenstände ist nicht gestattet. Mobiltelefone und sonstige unerlaubte oder gefährliche Gegenstände werden während des Aufenthalts in der Justizvollzugsanstalt in einem Schließfach verwahrt. Versuche, verbotene und nicht ausdrücklich genehmigte Gegenstände, insbesondere z.B. auch Rauschgift, in die Justizvollzugsanstalt einzubringen, müssen zur Anzeige gebracht werden und führen zum Ausschluss von weiteren Besuchen.
Bitte beachten Sie, dass jede Kontaktaufnahme mit dem Gefangenen von außen, z.B. über das Zellenfenster, auch vor und nach dem Besuch, verboten ist und gem. § 115 OwiG zur Anzeige gebracht werden muss. Ferner kann dies auch zum Besuchsausschluss führen.
Anmeldung zu Besuchen Mo - Fr zwischen 17:30 Uhr und 18:30 Uhr unter:
Justizvollzugsanstalt Rottweil
Hauptanstalt
Tel. 0741/243-2676
Außenstelle Hechingen
Tel. 07471/944-270
Außenstelle Oberndorf
Tel. 07423/815-292
Außenstelle Villingen-Schwenningen
Tel. 07721/203-193