Grundlage unserer strafvollzuglichen Tätigkeit in Baden-Württemberg bildet das Justizvollzugsgesetzbuch des Landes, das im dritten Buch in § 1 hinsichtlich der Zielsetzung folgendes bestimmt: „Im Vollzug der Freiheitsstrafe sollen die Gefangenen fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen.“
Aus diesem Vollzugsziel ergibt sich für alle Verantwortlichen die Verpflichtung, während des Vollzuges von Freiheitsstrafen
alles Vertretbare zu unternehmen, was dazu beitragen kann, Strafgefangene vor einem Rückfall in Straffälligkeit zu bewahren und
sie für ein künftiges Leben in sozialer Verantwortung vorzubereiten.
Je besser das gelingt, umso eher werden auch künftige Straftaten und damit auch künftige Opfer vermieden. So schützt
gelungene (Re-)Sozialisierung auch die Allgemeinheit.
Nach §§ 112 ff Strafprozessordnung kann Untersuchungshaft angeordnet werden, um das gerichtliche Verfahren gegen Beschuldigte zu sichern, das heißt insbesondere zu verhindern, dass sie sich dem Verfahren durch Flucht entziehen oder Zeugen beeinflussen. Bei bestimmten Delikten kann auch Untersuchungshaft angeordnet werden, wenn der begründete Verdacht besteht, der Beschuldigte werde erneut eine vergleichbare Straftat begehen.
Zur Behandlung und Betreuung der Inhaftierten stehen in der Justizvollzugsanstalt Rottweil mit Außenstellen neben dem allgemeinen Vollzugsdienst Fach- und Sonderdienste zur Verfügung.
Etwa der Hälfte der Gefangenen kann ein Arbeitsplatz in Unternehmer- und Versorgungsbetrieben angeboten werden.
Da es an geeigneten Freizeit- und Sozialräumen mangelt, können insbesondere Sportveranstaltungen nur in bescheidenem Umfang
durchgeführt werden. Ehrenamtliche Mitarbeiter bieten unterschiedliche Gesprächsgruppen an.
Für weitere Auskünfte stehen Ihnen die Bediensteten des Sozialdiensts gerne zur Verfügung. Sie erreichen sie unter den nachfolgenden Telefonnummern:
Hauptanstalt Rottweil, Hintere Höllgasse 1, 78628
Rottweil
Michael Eich (Mo., Di. + Do.)
Tel: 0741/243-2673 (08:00 - 12.30 Uhr/Büro Verwaltung)
-2675 (13:30 - 17:00 Uhr/Hauptanstalt)
E-Mail: michael.eich@jvarottweil.justiz.bwl.de
Außenstelle VS-Villingen, Romäusring 22, 78050
VS-Villingen
Michael Eich (Mi. + Fr.)
Tel: 07721/203-192 (08:00 - 12:30 u. 13:30 - 17:00 Uhr)
E-Mail: michael.eich@jvarottweil.justiz.bwl.de
Außenstelle Hechingen, Heilig-Kreuz-Str. 9, 72379
Hechingen
Christiane Schlaffke (Di. - Fr.)
Tel: 07471/944-272 (08:00 - 12:00 Uhr)
E-Mail: christiane.schlaffke@jvarottweil.justiz.bwl.de
Außenstelle Oberndorf, Fidel-Feederle-Str. 2, 78727 Oberndorf a.
N.
Alina Hetzel (Mo. - Fr.)
Tel: 07423/815-291 (08:00 - 16:00 Uhr)
E-Mail: alina.hetzel@jvarottweil.justiz.bwl.de
Die Beschäftigung von Gefangenen wird durch das "Vollzugliche Arbeitswesen" (VAW) organisiert.Die Inhaftierten sollen während ihrer Haftzeit durch die Beschäftigung und die Vermittlung beruflicher Kenntnisse befähigt werden, künftig ein Leben in sozialer Verantwortung zu führen.Strafgefangene und junge Untersuchungsgefangene sind verpflichtet, eine ihnen zugewiesene, ihren körperlichen Fähigkeiten angemessene Arbeit, arbeitstherapeutische Beschäftigung oder sonstige Beschäftigung auszuüben, zu deren Verrichtung sie aufgrund ihres körperlichen Zustands in der Lage sind.
Erwachsene Untersuchungsgefangene sind nicht zur Arbeit verpflichtet. Auf Verlangen soll diesen Gefangenen Gelegenheit gegeben werden zu arbeiten.
Die Justizvollzugsanstalt Rottweil mit den Außenstellen in Hechingen, Oberndorf und Villingen-Schwenningen hat im geschlossenen Vollzug ca. 50 Arbeitsplätze in Unternehmerbetrieben eingerichtet.
Im Unternehmerbereich werden Montage- und Verpackungsarbeiten verschiedener Branchen ausgeführt.
Ansprechpartner:
Geschäftsführerin VAW der Niederlassung Rottweil
Frau Wehl
Tel. 0741/243-2662
E-Mail: rottweil@vaw.bwl.de
Weitere Informationen zum Vollzuglichen Arbeitswesen erhalten Sie auf der folgenden Seite.
Tagesablauf eines Gefangenen
Früh morgens werden die Gefangenen geweckt und es gibt Frühstück, welches in der Zelle eingenommen wird. Nach dem Frühstück werden die zur Arbeit eingeteilten Gefangenen von den Justizvollzugsbeamten in den Arbeitsbetrieb begleitet. Gefangene, die nicht arbeiten, bleiben in ihrer Zelle. Die Gefangenen arbeiten in der Regel ca. 7 Stunden täglich. Die Arbeit wird unterbrochen durch ein kurzes so genanntes ,,Arbeitsfrühstück“, das im Arbeitsbetrieb eingenommen wird, sowie durch die etwas längere Mittagspause, zu der die Gefangenen wieder in ihre Zellen gebracht werden.
Unterbrechungen des Tagesablaufs der Gefangenen ergeben sich durch Besuche, Termine mit Anwälten oder Drogenberatern sowie durch Gespräche mit dem Sozialarbeiter, Arzt- und Zahnarztbesuchen usw.
Die Gefangenen haben die Möglichkeit, eine Stunde täglich im Freien zu verbringen, sofern es die Witterung zulässt oder sich zu festgelegten Zeiten in den Freizeitraum zu begeben, um sich mit anderen Gefangenen unterhalten zu können.
Nach Ende der Freizeit werden alle Gefangenen wieder in ihre Hafträume verbracht, wo sie hinter verschlossenen Türen auf den nächsten Tag warten.
Aufgrund der beengten räumlichen Verhältnisse können Freizeitangebote in der Justizvollzugsanstalt Rottweil nur in beschränktem Umfang angeboten werden. Während der Freizeit können sich die Gefangenen zu festgelegten Zeiten in einem Freizeitraum aufhalten, wo u.a. ein Fernsehgerät, Tischfußball oder Spiele zur Verfügung stehen. Als Freizeitaktivitäten werden insbesondere verschiedene Gesprächsgruppen angeboten z.B. mit dem katholischen und evangelischen Seelsorger, dem Freundeskreis für Suchtkrankenhilfe oder mit der Stadtmission.
Die Gefangenen haben die Möglichkeit, sich in der Anstaltsbücherei Bücher auszuleihen.
Den Gefangenen wird täglich eine Stunde Aufenthalt im Freien ermöglicht, sofern es die Witterung zulässt.
Die Gefangenen haben die Gelegenheit, an angeleiteten Sportstunden teilzunehmen, die je nach Witterung im Freien oder im Kraftsport- oder Freizeitraum stattfinden. Darüber hinaus werden einzelne sportliche Veranstaltungen wie z.B. Tischtennisturniere organisiert.