Ab 01.01.2010 dürfen Gefangene keine Lebensmittelpakete mehr empfangen!
Wäschepakete:
Alle Pakete bedürfen der vorherigen Erlaubnis der Justizvollzugsanstalt. Pakete mit Nahrungs- und Genussmitteln sind
ausgeschlossen.
Der Inhalt von Paketen wird grundsätzlich durch die Justizvollzugsanstalt überprüft
Gefangene können in regelmäßigen Abständen (2x pro Monat) ein Wäschepaket von außerhalb empfangen. Das
Paket, dem ein Verzeichnis über Anzahl und Art der zu übergebenden Wäsche-/Kleidungsstücke beizufügen ist, muss
mit der Aufschrift „Wäschepaket“ versehen sein und darf keine weiteren Gegenstände oder Mitteilungen enthalten.
Im Gegenzug muss der Gefangene über ausreichend Geld auf seinem bei der JVA geführten Konto verfügen, damit die
Versendung der privaten Schmutzwäsche durch den Gefangenen per Paket sichergestellt ist.
Wäsche kann auch beim Besuch eines Gefangenen oder nach vorheriger telefonischer Vereinbarung auch an der Torwache abgegeben werden.