Ab dem 1. März 2026 monatlich 111,00 € für Straf- und Untersuchungsgefangene.
Einzahlungen als Sondergeld 2 sind möglich für konkrete Maßnahmen der Wiedereingliederung, insbesondere Kosten der
Gesundheitsfürsorge und der Aus- und Fortbildung, und für Maßnahmen zur Pflege sozialer Beziehungen, insbesondere
Telefonkosten und Fahrtkosten anlässlich vollzugsöffnender Maßnahmen
Empfänger für die Geldeinzahlung ist immer die Zentrale Zahlstelle Justizvollzug. Unter „Verwendungszweck“ geben Sie bitte Namen, Vornamen und Geburtsdatum des betreffenden Gefangenen, zwingend "AK 65" für Rottweil einschl. Außenstellen sowie den Zusatz „Eigengeld (Abkürzung EG), Sondergeld 1 (Abkürzung: SG1=Einkauf) oder 2 (Abkürzung SG2 =zweckgebundene Einzahlung)“ an.
Bitte beachten Sie: Ihre Einzahlung steht dem Gefangenen erst nach der Verbuchung auf seinem Konto zur Verfügung. Bis dahin vergehen ab der Einzahlung bei der Bank bzw. ab dem Überweisungsauftrag in der Regel ca. drei bis vier Werktage.
Bankverbindung:
Baden-Württembergische Bank
Konto-Nr. 4552107
Bankleitzahl: 600 501 01
IBAN: DE25600501010004552107
SWIFT-BIC: SOLADEST600