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Leitung
Anstaltsleitung
Für jede Justizvollzugsanstalt wird eine Beamtin oder ein Beamter des höheren Diensts zur Anstaltsleiterin oder zum Anstaltsleiter bestellt. Die Anstaltsleiterin oder der Anstaltsleiter vertritt die Anstalt nach Außen und trägt die Verantwortung für die Justizvollzugsanstalt. Der Anstaltsleiterin oder dem Anstaltsleiter stehen je nach Größe der Justizvollzugsanstalt ein bis zwei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter oder Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter zur Seite.
Verwaltungsleitung
Die Verwaltungsleiterin oder der Verwaltungsleiter führt die allgemeinen Verwaltungs- aufgaben der Anstalt einschließlich der Bearbeitung der Personalangelegenheiten. Zudem ist die Verwaltungsleiterin oder der Verwaltungsleiter Beauftragte oder Beauftragter für den Haushalt, Prüfungsbeamtin oder Prüfungsbeamter und Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter für Bauangelegenheiten. Die Verwaltungsleiterin oder der Verwaltungsleiter steht der Hauptgeschäftsstelle vor. In kleineren Justizvollzugsanstalten wie der Justizvollzugsanstalt Rottweil nimmt die Verwaltungsleiterin oder der Verwaltungsleiter auch die Funktion des stellvertretenden Anstaltsleiters wahr.