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Pakete für Gefangene
Ab 01.01.2010 dürfen Gefangene keine Lebensmittelpakete mehr empfangen!
Wäschepakete:
Gefangene, denen die Benutzung eigener Kleidung und Wäsche gestattet ist, dürfen monatlich 2 Wäschepakete empfangen, denen außer einem Inhaltsverzeichnis keine weiteren Mitteilungen oder Gegenstände beigefügt werden dürfen. Wäschepakete können auch beim Besuch abgegeben werden.