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Beschreibung der Dienstbereiche

Anstaltsleitung

Für jede Anstalt wird eine Beamtin oder ein Beamter des höheren Dienstes zur Anstaltsleiterin oder zum Anstaltsleiter bestellt. Die Anstaltsleitung vertritt die Justizvollzugsanstalt nach Außen und trägt die Verantwortung für die Justizvollzugsanstalt. Täglich sind von der Anstaltsleitung zahlreiche Entscheidungen zu treffen, die sowohl den Dienstbetrieb als auch den Gefangenenbereich betreffen.

Hauptgeschäftsstelle

In der Hauptgeschäftsstelle erfolgt die Bearbeitung der Personalangelegenheiten der in der Justizvollzugsanstalt beschäftigten Beamten und Angestellten. Die Verwaltungsleitung nimmt die Aufgaben der Leiterin oder des Leiters der Hauptgeschäftsstelle wahr. In diesem Dienstbereich wird auch der Verwaltungsablauf der gesamten Anstalt koordiniert und Grundsatzverfahrensweisen erarbeitet. Auch die Planung, Organisation und Abwicklung von Bauangelegenheiten in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden sowie die Gesamtverantwortung im Haushalts- und Kassenwesen ist Aufgabe der Hauptgeschäftsstelle.

Vollzugsgeschäftsstelle

Aufgabe der Vollzugsgeschäftsstelle ist die Bearbeitung und Verwaltung der Gefangenendaten wie z.B. die Pflege der Strafdaten und den dazugehörigen Terminen. Die Daten werden elektronisch in einem EDV-Programm gepflegt. Darüber hinaus wird für jeden Gefangenen eine eigene Personalakte zur Ordnung und Ablage aller mit seiner Inhaftierung zusammenhängenden schriftlichen Unterlagen geführt. Die Vollzugsgeschäftsstelle erteilt auch Auskünfte an Dritte unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben.

Zahlstelle

In der Zahlstelle der Justizvollzugsanstalt werden die Gelder der Gefangenen verwahrt und verwaltet. Die vom Gefangenen eingebrachten Gelder sowie die von ihm erarbeiteten oder von Dritten überwiesenen Beträge werden auf seinem bei der Zahlstelle geführten Gefangenengeldkonto gutgeschrieben. Auch werden Zahlungen im Auftrag des Gefangenen erledigt und Pfändungen bearbeitet. Gefangene haben die Möglichkeit, zweimal im Monat zusätzliche Nahrungs- und Genussmittel im Rahmen des ihnen hierfür zur Verfügung stehenden Guthabens auf ihrem Gefangenenkonto und im Rahmen des festgesetzten Maximalbetrags einzukaufen.

Vollzugliches Versorgungsmanagement (VVM)

Aufgabe des Vollzuglichen Versorgungsmanagement ist die Versorgung der Justizvollzugsanstalt mit allen benötigten Gütern und Ausstattungsgegenständen sowohl im Gefangenenbereich als auch im sonstigen Geschäftsbereich, um einen geordneten Dienst- und Geschäftsbetrieb zu gewährleisten. Klassische Aufgabenbereiche sind die Haushaltsangelegenheiten, der Verpflegungs- und der Bekleidungsbereich sowie der Bereich Gesundheitsfürsorge und Hygiene.

Vollzugliches Arbeitswesen (VAW)

Die Beschäftigung der Gefangenen erfolgt in Arbeitsbetrieben, die hier in Baden-Württemberg landesweit in einem Landesbetrieb „VAW“ zusammengefasst sind. Für jede Justizvollzugsanstalt ist eine Geschäftsführerin oder ein Geschäftsführer für die jeweilige Niederlassung sowie eine Hauptgeschäftsführerin oder Hauptgeschäftsführer bestellt. Die Anleitung und Überwachung der Gefangenen in den Arbeitsbetrieben erfolgt durch entsprechend qualifizierte Bedienstete des Werkdienst oder des allgemeinen Vollzugsdienst. Die derzeitige Entwicklung des Arbeitsmarktes stellt das Vollzugliche Arbeitswesen täglich vor die Aufgabe, eine große Anzahl von Gefangenen mit Arbeit zu versorgen. 

Allgemeiner Vollzugsdienst (AVD):

Der allgemeine Vollzugsdienst bildet die größte Gruppe innerhalb einer Justizvollzugsanstalt. Die Bediensteten des allgemeinen Vollzugsdienstes betreuen und beaufsichtigen – in Zusammenarbeit mit anderen  Diensten – die Gefangenen während ihrer gesamten Haftzeit. Zu ihren Aufgaben gehört neben der Überwachung der Sicherheit auch die Organisation des täglichen Zusammenlebens von der Frühstücksausgabe bis zum abendlichen Einschluss. Die Bediensteten des allgemeinen Vollzugsdienstes können sich zur Krankenpflegehelferin oder zum Krankenpfleger ausbilden lassen, um dann bei der medizinischen Betreuung und Behandlung der Gefangenen mitzuwirken. Ausgebildete Sportübungsleiter gestalten das Freizeit- und Sportprogramm für die Gefangenen. Die Bediensteten sind erster Ansprechpartner für Gefangene und externe Dritte und prägen die Atmosphäre und das Gesamtbild der Anstalt.

Fach- und Sonderdienste

Unter den Fach- und Sonderdiensten (Lehrerinnen und Lehrer, Psychologinnen und Psychologen, Seelsorgerinnen und Seelsorger sowie Sozialpädagogen) bilden die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter/ Sozialpädagogen zahlenmäßig in den Justizvollzugsanstalten die größte Berufsgruppe. Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter/ Sozialpädagogen arbeiten intensiv mit den anderen Fach- und Sonderdiensten, der Anstaltsleitung und dem allgemeinen Vollzugsdienst zusammen. Aufgabe und Ziel der Arbeit des Sozialdienstes ist es, den straffällig gewordenen Menschen dazu zu verhelfen, künftig ein straffreies Leben in sozialer Verantwortung zu führen und ihre sozialen Bindungen beibehalten zu können. Dies geschieht vorrangig in vielen Einzelgesprächen mit den Gefangenen oder Angehörigen. Der Sozialdienst organisiert ferner Gruppen- und Behandlungsmaßnahmen für Gefangene und koordiniert die Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen und externen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. In der Justizvollzugsanstalt Rottweil mit Außenstellen stehen hierfür zwei Vollzeitstellen zur Verfügung.

Im Pädagogischen Dienst ist in der Außenstelle Oberndorf eine Lehrkraft beschäftigt, die sich um die schulische Ausbildung der dort untergebrachten jungen Gefangenen kümmert.

Mit der seelsorgerischen Betreuung der Gefangenen sind je nach Anstaltsgröße haupt- oder nebenamtliche Anstaltsseelsorgerinnen und Anstaltsseelsorger betraut.

Für die psychologische Betreuung der Gefangenen steht in den meisten Justizvollzugsanstalten ein oder mehrere Psychologenstellen zur Verfügung.

Der medizinische Dienst ist für die medizinische Betreuung der Gefangenen verantwortlich. Je nach Größe der Justizvollzugsanstalt sind ein oder mehrere haupt- oder nebenamtliche Anstaltsärztinnen und Anstaltsärzte bestellt. An ihrer Seite sind Bedienstete des allgemeinen Vollzugsdiensts tätig, die eine zusätzliche Ausbildung zur Krankenpflegerin und Krankpfleger oder Krankenpflegehelferin und Krankenpflegehelfer absolviert haben.

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