Suchfunktion

Telefonate von Gefangenen

Telefonate von Gefangenen sind in der Justizvollzugsanstalt Rottweil nur in begründeten Ausnahmefällen zugelassen. Bei Untersuchungsgefangenen ist hierzu die Genehmigung des Richters oder Anstaltsleiters erforderlich, bei Strafgefangenen entscheidet der Anstaltsleiter bzw. ein von ihm beauftragter Bediensteter. Die Telefonate werden überwacht , eine entsprechende Mitteilung an den Angerufenen erfolgt nach Herstellung der Verbindung.


 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 


 
 
 


 
 

Fußleiste